4. Besondere Therapierichtungen und traditionelle Arzneimittel
Zu den Mitteln der Besonderen Therapierichtungen zählen:
- pflanzliche Arzneimittel,
- homöopathische Mittel und
- anthroposophische Mittel.
Darüber hinaus gibt es sogenannte traditionelle Arzneimittel (insbesondere traditionelle pflanzliche Arzneimittel), von denen einige nicht zu den Mitteln der Besonderen Therapierichtungen zählen.
Diese Präparate durchlaufen nicht das strenge, aufwändige Zulassungsverfahren für Arzneimittel. Vor allem müssen die Wirksamkeit bzw. der Nutzen nicht durch kontrollierte Studien nachgewiesen werden.
Traditionelle pflanzliche Mittel und homöopathische Mittel können registriert werden. Dazu müssen Hersteller ihre Sicherheit und die pharmazeutische Qualität nachweisen. Bei den traditionellen Arzneimitteln muss eine pharmakologische Wirkung oder eine Wirksamkeit lediglich plausibel gemacht werden durch den Nachweis einer medizinischen Anwendung seit mindestens dreißig Jahren.
Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln. Genau wie kosmetische Mittel, die mit Gesundheitseffekten in Verbindung gebracht werden, benötigen sie überhaupt keine Zulassung oder Registrierung.
Neue Arzneimittel: Zulassung, Nutzenbewertung, Erstattung
1. Arzneimittel-Zulassung und frühe Nutzenbewertung in Deutschland
2. Arzneimittel-Zulassung und -Nutzenbewertung in anderen Ländern
3. Das AMNOG-Verfahren: mehr als nur Kostenkontrolle
4. Besondere Therapierichtungen und traditionelle Arzneimittel