06.09.2023
Führt eine gemeinsame Entscheidungsfindung von Ärztin und Patient zu besseren Behandlungsergebnissen?
Vorläufiger ThemenCheck-Bericht zeigt keine Vorteile für Gesundheitszustand oder Lebensqualität. Stellungnahmen zum Vorbericht bitte bis 05.10.2023.
Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht derzeit ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Federführung der DARUM GbR in Köln, ob eine gemeinsame Entscheidungsfindung von Ärztin/Arzt und Patientin/Patient bei der Therapiewahl zu besseren Ergebnissen führen kann.
Zur Beantwortung dieser Frage prüft das Wissenschaftsteam den Nutzen verschiedener Maßnahmen oder auch deren Kombination zur Unterstützung der gemeinsamen Entscheidungsfindung (partizipative Entscheidungsfindung = PEF oder Shared Decision Making = SDM) im Vergleich zueinander oder im Vergleich zum Standardvorgehen ohne Maßnahmen der PEF. Dies geschieht im Hinblick auf patientenrelevante Endpunkte wie etwa „Gesundheitszustand“ oder „Lebensqualität“. Ergänzend werden auch solche Endpunkte berichtet, die bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung eine Rolle spielen, wie u. a. „Wissen“, „richtige Einschätzung von Risiken“ oder „Arzt-Patient-Kommunikation“.
Vorläufiges Ergebnis: Das Wissenschaftsteam findet in dem jetzt vorliegenden vorläufigen HTA-Bericht für die patientenrelevanten Endpunkte keine Vorteile oder Nachteile von PEF-Maßnahmen. Für die in der ergänzenden Betrachtung untersuchten sogenannten PEF-relevanten Endpunkte zeigen die ausgewerteten Studien einen Vorteil im Vergleich zur Standardversorgung.
Zu diesem vorläufigen Bericht bittet das IQWiG nun bis zum 05.10.2023 um Stellungnahmen. Es handelt sich dabei um eine Gesundheitstechnologie-Bewertung (engl. Health Technology Assessment = HTA) im Rahmen des IQWiG-Verfahrens ThemenCheck Medizin. Die Fragestellungen der ThemenCheck-Berichte gehen stets auf Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zurück.
Anfrage einer Bürgerin war Ausgangspunkt des ThemenCheck-Berichts
Bei der PEF treffen Patientin/Patient und Ärztin/Arzt die Entscheidung über eine angemessene medizinische Behandlung gemeinsam. Die PEF setzt u. a. voraus, dass Patientin/Patient und Ärztin/Arzt bereit sind, eine Behandlungsentscheidung gleichberechtigt und auf Augenhöhe zu treffen. Dabei spielen auch die Präferenzen der Beteiligten und umfassende Informationen zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Behandlungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle. Die PEF soll nicht nur die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten mit dem Entscheidungsprozess erhöhen, sondern auch die Behandlungsergebnisse verbessern.
Vor diesem Hintergrund interessierte sich die Themenvorschlagende für die Frage, ob Maßnahmen wie die gemeinsame bzw. partizipative Entscheidungsfindung von Ärztin/Arzt und Patientin/Patient Einfluss auf das Behandlungsergebnis und die Patientenzufriedenheit haben können.
Partizipative Entscheidungsfindung zeigt keinen relevanten Effekt bei patientenrelevanten Endpunkten
Das vom IQWiG beauftragte Wissenschaftsteam fasste für die Bearbeitung der Forschungsfrage sieben aktuelle systematische Übersichten als „Review of Reviews“, in diesem Fall eine Zusammenfassung aus mehr als 250 methodisch hochwertigen Studien, zusammen.
In diesen zeigten sich für patientenrelevante Endpunkte wie etwa „Gesundheitszustand“ oder „Lebensqualität“ weder für den Einsatz von Entscheidungshilfen noch für andere Maßnahmen der partizipativen Entscheidungsfindung Vor- oder Nachteile.
In einer ergänzenden Betrachtung untersuchten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler PEF-bezogene Endpunkte wie „Einbindung des Patienten“ oder „Entscheidungskonflikt“. Dabei fanden sie für den Vergleich Entscheidungshilfen vs. Standardversorgung unter anderem bei den PEF-bezogenen Endpunkten „Wissen“, „richtige Einschätzung von Risiken“, „Arzt-Patient-Kommunikation“ und „Übereinstimmung zwischen informierter Präferenz und Entscheidung“ einen Vorteil zugunsten der Entscheidungshilfe.
Das IQWiG bittet um Stellungnahmen
Zu dem nun vorliegenden vorläufigen Bericht bittet das IQWiG bis zum 05.10.2023 um Stellungnahmen. Alle interessierten Personen, Institutionen und (Fach-)Gesellschaften können Stellungnahmen abgeben. Gegebenenfalls führt das IQWiG eine wissenschaftliche Erörterung zur Klärung von weitergehenden Fragen aus den schriftlichen Stellungnahmen durch. Die Ergebnisse aus der Anhörung können zu Änderungen und/oder Ergänzungen des vorläufigen Berichts führen.
Die ThemenCheck-Berichte werden nicht vom IQWiG selbst verfasst, sondern von externen Sachverständigen. Deren Bewertung wird gemeinsam mit einer allgemein verständlichen Kurzfassung (ThemenCheck kompakt) und einem IQWiG-Herausgeberkommentar veröffentlicht.