12.09.2023
Schwere Tabakabhängigkeit: Vorbericht veröffentlicht, Stellungnahmen erbeten
Die Evidenz zeigt einen Nutzen von Vareniclin und Nicotin für stark abhängige Raucherinnen und Raucher. Nachweise für andere Wirkstoffe fehlen. Bis 11.10.2023 können Interessierte Stellung nehmen.
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewertet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen derzeit den Nutzen von Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin sowie Kombinationen dieser Wirkstoffe für Raucherinnen und Raucher mit einer schweren Tabakabhängigkeit.
Hintergrund des Auftrags ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Dort wurde eine Ausnahmeregelung aufgenommen, wonach Versicherten mit schwerer Tabakabhängigkeit innerhalb von evidenzbasierten Programmen einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können.
Unter Berücksichtigung der Fachinformationen ergeben sich fünf Fragestellungen, je eine zu Bupropion, Cytisin, Vareniclin, Nicotin und Wirkstoffkombinationen. Verglichen wurde die Medikation zur Tabakentwöhnung jeweils mit keiner medikamentösen Therapie zur Tabakentwöhnung.
Die Auswertung der Studiendaten zu patientenrelevanten Endpunkten ergab bislang einen Beleg für einen höheren Nutzen von Vareniclin bzw. Nicotin gegenüber der Vergleichsintervention. Für beide Wirkstoffe stehen einem Vorteil im maßgeblichen Endpunkt „dauerhafte Rauchfreiheit“ Nachteile bei unerwünschten Ereignissen gegenüber. Diese stellen die deutlichen Vorteile in der Gesamtabwägung aber nicht infrage. Subgruppenanalysen zeigen, dass der Effekt für die dauerhafte Rauchfreiheit nicht von der Schwere der Tabakabhängigkeit abhängt. Für Bupropion, Cytisin und Wirkstoffkombinationen fehlen entsprechende Daten, auch weil diese von den Herstellern nicht übermittelt wurden.
Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 11.10.2023.
Zum Ablauf der Berichterstattung
Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG am 31.08.2022 veröffentlicht. Stellungnahmen zum Vorbericht werden nach Ablauf der Frist ab dem 11.10.2023 gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.