01.04.2016

Sacubitril/Valsartan bei chronischer Herzinsuffizienz: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen

Vorteil bei Sterblichkeit, Klinikeinweisungen und Lebensqualität / Nachteil bei nicht schweren Nebenwirkungen

Die Fixkombination aus Sacubitril und Valsartan (Handelsname: Entresto) ist seit November 2015 für Erwachsene mit symptomatischer, chronischer Herzinsuffizienz zugelassen, bei denen die Pumpfunktion (Ejektionsfraktion), eingeschränkt ist. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun untersucht, ob diese Wirkstoffkombination Patientinnen und Patienten einen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bietet.

Demnach überwiegen die positiven Effekte im Hinblick auf die Sterblichkeit, die Notwendigkeit von Klinikaufenthalten wegen Herzschwäche sowie die Lebensqualität. Diese werden durch einen negativen bei nicht schweren Nebenwirkungen nicht infrage gestellt, weshalb sich aus den Daten insgesamt ein Hinweis auf einen beträchtlichen ableiten lässt.

Zulassungsstudie vorzeitig beendet

In seinem Dossier zog der Hersteller Daten aus einer randomisierten kontrollierten Studie heran, die Sacubitril/Valsartan direkt mit Enalapril verglich, jeweils kombiniert mit einem Betablocker. Da eine geplante Zwischenauswertung bereits nach 51 Monaten zeigen konnte, dass kardiovaskulär bedingte Todesfälle unter Sacubitril/Valsartan seltener auftraten, wurde die Studie vorzeitig abgebrochen.

Weniger Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Versagen

Die Daten aus dem Dossier zeigen, dass die Gesamtsterblichkeit unter Sacubitril/Valsartan niedriger ist als unter Enalapril, was vor allem durch seltenere kardiovaskuläre Todesfälle bedingt ist.

Zugunsten der neuen Fixkombination fallen auch die Ergebnisse bei der Häufigkeit von Krankenhauseinweisungen aufgrund der Herzschwäche aus, allerdings eingeschränkt auf Patientinnen und Patienten mit einem niedrigerem Schweregrad (NYHA-Klasse I und II). Schließlich zeigen auch die Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität einen Vorteil von Sacubitril/Valsartan.

Hypotonie tritt häufiger auf

Der einzige , bei dem die Ergebnisse für die neue Fixkombination ungünstiger ausfallen als für Enalapril, ist niedriger Blutdruck (Hypotonie), der zu den nicht schweren Nebenwirkungen zählt.

Für weitere wichtige Aspekte von Nebenwirkungen, nämlich schwere unerwünschte Ereignisse und Abbruch der Behandlung aufgrund von unerwünschten Ereignissen, sind die Daten nicht abschließend interpretierbar. Denn hier wurden auch Folgekomplikationen oder Symptome der Erkrankung mit erfasst. Es gibt allerdings  keine Anzeichen, dass Sacubitril/Valsartan hier einen höheren Schaden verursachen könnte.

Keine relevanten Unterschiede zwischen den Studienarmen zeigen die Daten für weitere patientenrelevante Endpunkte wie z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Nierenversagen.

Positive Effekte überwiegen

Bei der Gesamtsterblichkeit und bei Klinikeinweisungen wegen Herzschwäche gibt es einen Hinweis auf einen beträchtlichen , bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität einen Anhaltspunkt für einen geringen . Die Daten zu den Hypotonien zeigen einen Anhaltspunkt für einen höheren Schaden, dessen Ausmaß sich jedoch nicht quantifizieren lässt. In der Gesamtschau sieht das IQWiG deshalb einen Hinweis auf einen beträchtlichen für Sacubitril/Valsartan im Vergleich zu Enalapril (jeweils in Kombination mit Betablocker).

Aussagekräftige Studien auch bei chronischen Erkrankungen machbar

Gerade in jüngster Zeit wurde kritisiert, das AMNOG begünstige Wirkstoffe für schwere Erkrankungen mit einer kurzen Lebenserwartung, wie etwa Krebs im fortgeschrittenen Stadium. Denn nur hier sei es möglich, in überschaubarer Zeit belastbare Studiendaten zu liefern und damit einen zu belegen. „Wie die Zulassungsstudie zu Sacubitril/Valsartan erneut zeigt, sind aber auch bei chronischen Erkrankungen große und aussagekräftige Studien sehr wohl machbar“, kommentiert Thomas Kaiser, Leiter des IQWiG-Ressorts Arzneimittelbewertung die Dossierbewertung. „Die Hersteller müssen es nur wollen“, so Kaiser.

G -BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der Gemeinsame Bundesausschuss (G- BA) verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G- BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.

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