17.06.2015

Sehscreening im Vorschulalter: Nutzen und Schaden weiterhin unklar

Keine neuen Screeningstudien identifiziert

Es bleibt unklar, ob nach einer speziellen augenärztlichen Untersuchung aller Kinder unter sechs Jahren (und ggf. Anschlussbehandlungen) die Häufigkeit und der Schweregrad von Sehschwächen (Amblyopie) in der Bevölkerung abnehmen würden. Bei einer Aktualisierungsrecherche zur Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) von 2008 wurde keine neue Screeningstudie identifiziert. Aus der einzigen neuen Behandlungsstudie ließ sich kein eines Sehscreenings im Vorschulalter ableiten. Zu diesem Ergebnis kommt ein am 17. Juni 2015 veröffentlichter , den das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erstellt hat.

Neue Behandlungsstudie untersucht Akupunktur

Da sich keine neue Screeningstudie identifizieren ließ, recherchierte das IQWiG zusätzlich nach Behandlungsstudien, die eine frühere Behandlung mit einer späteren Behandlung von Kindern vergleichen. In der einzigen neuen Behandlungsstudie seit 2008, die verwertbare Daten lieferte, wurde eine frühere Akupunktur-Behandlung von Amblyopie bei Kindern mit einer späteren Akupunktur-Behandlung verglichen, jeweils in Kombination mit einer Okklusionsbehandlung (Abdecken eines Auges bei unterschiedlicher Sehkraft).

Aus den Studienergebnissen konnte jedoch kein patientenrelevanter beziehungsweise Schaden einer früheren Behandlung im Vergleich zu einer späteren nachgewiesen werden. Damit erübrigten sich Recherchen nach Studien zur diagnostischen Güte. Denn deren Bewertung wäre nur sinnvoll, wenn sich ein durch eine frühere Behandlung gezeigt hätte.

Keine neuen Studien – keine Nachweise für Nutzen

Die wenigen bislang verfügbaren Studien lassen somit weiterhin keine belastbaren Aussagen zum eines Sehscreenings im Vorschulalter zu, und ein möglicher Schaden wurde kaum untersucht. Da keine laufenden Screeningstudien identifiziert werden konnten, sind in absehbarer Zeit auch keine aussagekräftigen neueren Ergebnisse zu erwarten.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Der hatte das IQWiG beauftragt, den in einem beschleunigten Verfahren als sogenannten zu erarbeiten. Im Unterschied zum sonst üblichen Prozedere werden hier keine Vorberichte veröffentlicht. Zwar wird eine Vorversion des Berichts extern begutachtet, es entfällt aber die , bei der alle Interessierten Stellungnahmen abgeben können.

Die erste Nutzenbewertung hatte das IQWiG im April 2008 an den Auftraggeber versandt und im Juni 2008 publiziert. Im Oktober 2014 hatte der das IQWiG beauftragt, seinen zu aktualisieren und dabei dieselbe Methodik zugrunde zu legen. Der vorliegende wurde im Mai 2015 an den geschickt.

Einen Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere Ergebnisse des Berichts gibt folgende Kurzfassung.

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