08.04.2015
Wie sich Qualitätsberichte der Kliniken nutzen lassen
IQWiG erarbeitet Infopaket für Patienten und Ärzte / Daten der Berichte bieten Orientierung bei Suche nach passendem Krankenhaus
Seit 2005 sind Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Sie enthalten unter anderem Angaben zur Spezialisierung einer Klinik, zur Häufigkeit einer bestimmten Behandlung und zur Anzahl von Komplikationen, die dabei auftreten. Die Berichte sollen Orientierung bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus bieten. Doch viele Menschen empfinden sie als schwer verständlich.
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) deshalb Informationen entwickelt, die die Inhalte der Qualitätsberichte erläutern: Sie zeigen, welche Daten für die Suche nach einem passenden Krankenhaus hilfreich sein können und wie sie sich erschließen lassen.
Fachbegriffe und Tabellen schwer verständlich
Dass die Qualitätsberichte bislang schwer verständlich sind, hat mehrere Gründe: Die Kliniken übermitteln ihre Berichte in einem einheitlichen Raster, um die Informationen maschinenlesbar und so für die Auswertung strukturierbar zu machen. So entstehen oft mehrere Hundert Seiten umfassende Berichte mit zahlreichen Tabellen, die nicht redaktionell bearbeitet werden.
Hinzu kommt, dass die Qualität mithilfe sogenannter Qualitätsindikatoren gemessen wird, die fachsprachlich benannt werden. Mit Fachbegriffen wie etwa „Endoprothesenluxation“ für das Ausrenken eines künstlichen Hüftgelenks sind jedoch nur wenige Laien vertraut. Auch die inzwischen zahlreichen Klinik-Suchmaschinen, die auf den Daten der Qualitätsberichte basieren, arbeiten prinzipiell mit diesen Begriffen.
Flyer bietet Einstieg, Langfassung ausführliche Erläuterungen
Das Infopaket soll auf die Qualitätsberichte aufmerksam machen und aufzeigen, wie sie sich für die Suche nach einem passenden Krankenhaus nutzen lassen: Ein Flyer umreißt die Inhalte der Berichte, ihren Nutzen für Patientinnen und Patienten und weist auf weitere Informationsquellen hin. Eine Langfassung beschreibt Inhalt und Aufbau der Berichte detailliert, erläutert die Suche mithilfe von Klinik-Suchmaschinen und stellt dar, wie Qualität gemessen und bewertet wird. Sie wendet sich auch an Ärztinnen und Ärzte.
Hinzu kommt ein Glossar, das Fachbegriffe erklärt, die in den Berichten und in den Suchmaschinen benutzt werden. Das gesamte Infopaket wurde in einer externen qualitativen Nutzer-Testung auf Verständlichkeit geprüft.
Zugang erleichtert, aber weitere Verbesserungen möglich
Die neuen Informationsmaterialien machen die Daten der Qualitätsberichte leichter zugänglich und so für mehr Menschen nutzbar. Doch es gibt weitere Verbesserungsmöglichkeiten. Beispielsweise ist die Vielzahl von Klinik-Suchmaschinen mit jeweils unterschiedlichen Darstellungsweisen für Nutzerinnen und Nutzer nicht optimal: Sie müssen verschiedene Suchmaschinen ausprobieren oder sich „blind“ für eine Suchmaschine entscheiden. Unter Einbeziehung von potenziellen Nutzern könnten sie konsequent weiterentwickelt werden.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte das IQWiG beauftragt, den Bericht in einem beschleunigten Verfahren als sogenannten Rapid Report zu erarbeiten. Im Unterschied zum sonst üblichen Prozedere werden hier keine Vorberichte veröffentlicht. Zwar wird eine Vorversion des Berichts extern begutachtet, es entfällt aber die Anhörung, bei der alle Interessierten Stellungnahmen abgeben können. Der Bericht wurde am 20. März 2015 an den Auftraggeber versandt.
Über den IQWiG-Bericht und die darin enthaltenen Textvorschläge (Flyer o.a.), wird der G -BA beraten und einen Beschluss fassen. Dabei können diese Texte für die jeweiligen Zwecke des G-BA verändert werden.