02.05.2013
IQWiG bewertet nachgereichte Herstellerangaben zu zwei Dossiers
Jetzt Anhaltspunkt für Zusatznutzen von Crizotinib bei Symptomen und Lebensqualität / Keine Änderung bei Saxagliptin plus Metformin
Im Stellungnahmeverfahren zur frühen Nutzenbewertung gemäß AMNOG(Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) können Hersteller unter bestimmten Umständen ergänzende Unterlagen zu Dossiers beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nachreichen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat jetzt solche zusätzlichen Informationen zu Studien für zwei Arzneimittel bewertet. Aufgrund der neuen Datenlage hat sich das Ergebnis der Nutzenbewertung für Crizotinib geändert: Im Unterschied zur ersten Dossierbewertung sieht das Institut nun bei Crizotinib im Vergleich zur Chemotherapie jeweils einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen bei Symptomen und Lebensqualität. Bei der Fixkombination von Saxagliptin und Metformin bleibt das Institut dagegen bei seiner ursprünglichen Bewertung, wonach ein Zusatznutzen nicht belegt ist.
Saxagliptin plus Metformin: Weiterhin keine Belege für Zusatznutzen
Der Hersteller der Fixkombination von Saxagliptin und Metformin, einem oralen Antidiabetikum, hat ergänzende Daten zu einer bereits im Dossier enthaltenen Studie sowie eine weitere Studie zur Zweifach-Kombinationstherapie beim G-BA eingereicht. Der G-BA beauftragte das IQWiG daraufhin, den Zusatznutzen erneut zu bewerten.
Doch auch unter Einbezug dieser ergänzenden Informationen kommt das IQWiG zu keinem anderen Ergebnis als bei der Bewertung des Dossiers. Das liegt vor allem daran, dass nicht nur zwei Wirkstoffkombinationen, sondern auch zwei Therapieregime miteinander verglichen wurden. Unterschiede in den Effekten sind deshalb nicht eindeutig auf die jeweils verwendeten Wirkstoffe zurückzuführen. Sie können ebenso durch die unterschiedlichen Therapieregimes bedingt sein. Ein Zusatznutzen der Fixkombination von Saxagliptin und Metformin ist deshalb nach wie vor nicht belegt.
Crizotinib: Erneute Bewertung für zwei Endpunkte in Auftrag gegeben
Für Crizotinib, einen Wirkstoff zur Behandlung des fortgeschrittenen, nicht kleinzelligen Bronchialkarzinoms, hatte der pharmazeutische Unternehmer dem G-BA u.a. ergänzende Angaben zu Ergebnissen für die Symptomatik und die Lebensqualität geliefert. Sie betreffen allerdings nur Patientinnen und Patienten, für die eine weitere Chemotherapie infrage kommt, die sogenannte Chemotherapie-Population. Der G-BA hat deshalb das IQWiG beauftragt, den Zusatznutzen für die beiden Endpunkte Symptome und Lebensqualität erneut zu bewerten und dabei die ergänzenden Daten einzubeziehen.
Für eine zweite Gruppe, nämlich Patientinnen und Patienten, für die aufgrund ihres schlechten Allgemeinzustands eine Chemotherapie nicht geeignet wäre, hat der Hersteller keine neuen Daten eingereicht. Deshalb macht das IQWiG ausschließlich Aussagen zur Chemotherapie-Population.
Nachgereichte Daten verändern Empfehlung
Der Hersteller von Crizotinib hatte in seinem Dossier zwar bereits eine Studie (PROFILE 1007) benannt, in der mithilfe von Fragebögen auch Daten zu Symptomen erhoben worden waren. Allerdings hatte er zunächst keine bewertbaren Auswertungen dazu vorgelegt. Im Stellungnahmeverfahren hat er diese nun nachgereicht. Diese Ergebnisse in die Bewertung einbeziehend, sieht das IQWiG bei der Symptomatik nun einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Crizotinib im Vergleich zur Chemotherapie. Ein Vorteil zeigt sich insbesondere in Hinblick auf Atemnot, Schmerzen und Husten.
Überdies hatten im Dossier zunächst bestimmte in der Studie erhobene Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität gefehlt, die nun nachgeliefert wurden. Auch hier zeigt sich - mit Ausnahme der kognitiven Funktion - ein Unterschied zugunsten von Crizotinib, wobei das Ausmaß je nach verwendeter Skala zwischen gering und erheblich variiert. Insgesamt geht das IQWiG beim Endpunkt Lebensqualität von einem beträchtlichen Zusatznutzen von Crizotinib im Vergleich zur Chemotherapie aus.
Bewertungsprozess nicht unnötig aufblähen
„Es ist bedauerlich, dass der Hersteller diese Informationen erst nachträglich und nicht schon mit seinem Dossier geliefert hat“, kommentiert Institutsleiter Jürgen Windeler. „Im Interesse der Patientinnen und Patienten sollten alle erforderlichen Informationen frühzeitig zur Verfügung stehen. Sonst machen sich Ärzte und Patienten ein falsches Bild. Und im Interesse aller Beteiligten sollte der Prozess nicht unnötig aufgebläht werden, schließlich kostet ein zweiter Durchgang bei der Bewertung Arbeitszeit und Geld“, sagt der IQWiG-Leiter.
G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossiers und den IQWiG-Dossierbewertungen führte der G-BA Stellungnahmeverfahren durch. Dabei reichten die jeweiligen Hersteller ergänzende Informationen nach. Der G-BA beauftragte daraufhin das IQWiG, eine erneute Bewertung unter Einbezug der zusätzlichen Daten durchzuführen (Beauftragung für Saxagliptin/Metformin am 27. März, für Crizotinib am 2. April 2013).
Ergibt sich im Zuge der Beratungen zu einem Auftrag des G-BA zusätzlicher Bearbeitungsbedarf, legt das IQWiG seinen Bericht in Form eines Addendums vor. Die beiden Addenda hat das Institut am 12. April (Saxagliptin/Metformin) beziehungsweise am 15. April (Crizotinib) dem Auftraggeber zugesandt. Der G-BA trifft jeweils einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.