15.02.2013
Zusatznutzen von Crizotinib ist nicht belegt
Anhaltspunkte für bessere Lebensqualität, aber auch für häufigere, teils schwere Nebenwirkungen
Der Wirkstoff Crizotinib (Handelsname Xalkori®) steht seit Oktober 2012 Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) zur Verfügung, die eine hohe Aktivität der anaplastischen Lymphomkinase (ALK) aufweisen und bereits mit einer anderen Therapie vorbehandelt sind. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat jetzt den Zusatznutzen des Wirkstoffs gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft.
Für Patientinnen und Patienten, die weiter mit Chemotherapie behandelt werden können, liefert eine Studie zwar Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen in Hinblick auf die Lebensqualität, aber auch für einen größeren Schaden in Form von zum Teil schwerwiegenden Nebenwirkungen. Für Patienten, für die eine erneute Chemotherapie wegen ihres schlechten Allgemeinzustands nicht mehr infrage kommt, enthält das Hersteller-Dossier keine Daten. Insgesamt gilt der Zusatznutzen als nicht belegt.
Wirkstoff soll Enzym und damit das Tumorwachstum hemmen
Einige Patientinnen und Patienten mit nicht kleinzelligem Bronchialkarzinom haben ein verändertes Enzym im Tumorgewebe, die anaplastische Lymphomkinase (ALK); sie sind ALK-positiv. ALK kann zum unkontrollierten Wachstum des Tumors beitragen. Crizotinib soll unter anderem dieses Enzym und damit auch das weitere Tumorwachstum hemmen.
Vergleich mit Chemotherapie und Best Supportive Care
Bei seiner Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie unterscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zwischen zwei Situationen: Für Patientinnen und Patienten, bei denen eine (weitere) Chemotherapie möglich ist, die sogenannte Chemotherapie-Population, soll Crizotinib mit einer Chemotherapie (Zytostatika: Docetaxel oder Pemetrexed) verglichen werden.
Für Patientinnen und Patienten, bei denen wegen eines schlechteren Allgemeinzustands dagegen keine Chemotherapie mehr infrage kommt, gilt die sogenannte Best Supportive Care (BSC) als zweckmäßige Vergleichstherapie. Das ist die Therapie, die eine bestmögliche, individuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.
Studienergebnisse mit hoher Unsicherheit
Für die Chemotherapie-Gruppe konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG die im Dossier vorgelegten Teilergebnisse einer Zulassungsstudie (PROFILE 1007) heranziehen. Diese sind allerdings mit hoher Unsicherheit behaftet: Zum einen wechselten fast zwei Drittel (62%) der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Kontrollgruppe in die Crizotinib-Gruppe (cross-over). Zum anderen waren weder Patienten noch Behandelnde verblindet. Schließlich hat der Hersteller nur die Daten einiger ausgewählter Endpunkte dargelegt.
Mögliche Vorteile bei der Lebensqualität
In der Zulassungsstudie wurde die gesundheitsbezogene Lebensqualität mit Hilfe eines krankheitsspezifischen Instruments (EORTC QLQ-30) erhoben. Demnach waren die Ergebnisse für die Crizotinib-Gruppe in fünf von sechs sogenannten Subskalen besser. Bei drei dieser Subskalen waren die Unterschiede zwischen den Gruppen aber so klein, dass sie nicht als relevant erachtet werden. In Anbetracht der beschriebenen Unsicherheit der Ergebnisse geht das IQWiG hier von einem Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen aus. Dessen Ausmaß wird als gering eingestuft.
Was den Endpunkt Gesamtüberleben betrifft, zeigen die Daten keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen der Crizotinib- und der Chemotherapie-Gruppe.
Höheres Risiko für Nebenwirkungen unter Crizotinib
Zwar war die Gesamtzahl der Nebenwirkungen in der Crizotinib-Gruppe ebenso hoch wie in der Chemotherapie-Gruppe, und auch beim Abbruch der Behandlung aufgrund von Nebenwirkungen zeigten sich keine Unterschiede. Allerdings traten bestimmte nicht schwerwiegende Nebenwirkungen wie Sehstörungen und Magen-Darm-Probleme unter Crizotinib häufiger auf. Auch das Risiko für schwerwiegende Nebenwirkungen ist bei Crizotinib höher als bei einer Chemotherapie.
Das IQWiG geht deshalb von einem Anhaltspunkt für einen größeren Schaden aus. Dessen Ausmaß ist bei den nicht schwerwiegenden Nebenwirkungen beträchtlich, bei den schwerwiegenden nicht quantifizierbar.
Positive und negative Effekte abwägen
Ob die positiven Effekte (bessere Lebensqualität) die negativen Effekte (häufigere Nebenwirkungen) überwiegen, lässt sich anhand der derzeit vorliegenden Informationen nicht abschließend bewerten. Ein Zusatznutzen von Crizotinib im Vergleich zur Chemotherapie ist jedenfalls nicht belegt.
Dies gilt auch für die zweite Therapiesituation, den Vergleich mit Best Supportive Care (BSC). Denn für die BSC-Population hat der Hersteller keine Studie vorgelegt.
G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.
Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation.
Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Crizotinib zu finden.