14.01.2009
Vorbericht zu implantatgetragenem Zahnersatz erschienen
Zusatznutzen bei verkürzter Zahnreihe nicht belegt / Aussagekräftige Studien fehlen
Ob Patientinnen und Patienten mit einer verkürzten Zahnreihe einen Vorteil davon haben, wenn der Zahnersatz auf ein im Kiefer fest verankertes Implantat aufgesetzt wird, ist Gegenstand einer Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Zu diesem Zweck vergleicht das Institut diese sogenannten implantatgetragenen Suprakonstruktionen mit konventionellem Zahnersatz. Solche herkömmlichen Prothesen sind entweder herausnehmbar oder werden an noch vorhandenen "natürlichen" Zähnen befestigt. In seinem am 14. Januar 2009 veröffentlichten Vorbericht, kommt das IQWiG zu dem vorläufigen Ergebnis, dass ein Zusatznutzen mangels aussagekräftiger Studien nicht zu belegen ist. Bis zum 11. Februar 2009 können alle Interessierten schriftliche Stellungnahmen zu diesem Vorbericht abgeben.
Prothese wird in künstlicher Zahnwurzel verankert
Von einer verkürzten Zahnreihe sprechen Zahnärzte dann, wenn Zähne am Ende des oberen oder unteren Kiefers nicht mehr vorhanden sind. Wie bei der Zahnlücke gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ersatz zu schaffen: Als Alternative zur konventionellen Prothese kann eine künstliche, häufig aus Titan gefertigte Zahnwurzel in den Kiefer eingepflanzt werden (enossales Implantat). Auf dem Gewinde dieses Implantats sitzt der Kronenaufbau, auf dem dann die Suprakonstruktion, also der sichtbare Teil des Zahnersatzes, verankert wird.
Kassen-Zuschuss ist unabhängig von der Art des Zahnersatzes
Leitlinien empfehlen solche implantatgetragenen Suprakonstruktionen insbesondere bei Kieferdefekten, etwa bedingt durch Knochenschwund (Kieferathropie) oder Unfälle. Prinzipiell kann jedoch fast jeder Zahnersatz auf diese Weise gefertigt werden.
In der Regel ist die Implantat-Versorgung teurer als die konventionelle. Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen ihren Versicherten seit 2005 allerdings pauschal einen Betrag, den sogenannten Festzuschuss, unabhängig davon, für welche Art des Zahnersatzes sie sich entscheiden. Die künstliche Zahnwurzel selbst wird nicht bezuschusst.
Dieser Umstand veranlasste den Auftraggeber des Berichts, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), nicht nur den Nutzen, sondern auch die Kosten der beiden Therapiealternativen durch das IQWiG untersuchen zu lassen. Denn laut Zahnersatz-Richtlinie des G-BA haben die Patienten Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der G-BA will mithilfe des IQWiG-Berichts klären, ob der Festzuschuss dies gewährleistet.
Kaufähigkeit kann Ernährung maßgeblich beeinflussen
Den Nutzen für Patientinnen und Patienten macht das IQWiG an vier Zielgrößen fest: Zum einen daran, wie die Patienten ihre Mundgesundheit selbst erleben ("mundgesundheitsbezogene Lebensqualität"). Zum anderen daran, wie lange der Zahnersatz funktionstüchtig ist ("Funktionsdauer"). Weitere Zielgrößen sind die "Kaueffektivität", d.h. der Aufwand, der nötig ist, um Speisen schluckfähig zu machen sowie die Ernährung. Denn wenn das Kauen schwer fällt, neigen Patienten dazu, ihre Ernährung anzupassen, was zu Unter- oder Fehlernährung führen könnte.
Keine ausreichende Evidenz
Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jedoch feststellen mussten, ist die Studienlage unzureichend. Dabei hatten sie sich bei ihrer Recherche nicht nur auf randomisiert kontrollierte Studien (RCTs) beschränkt, sondern auch kontrollierte Studien ohne zufällige Zuteilung der Patienten und überdies Fallserien einbezogen, sofern diese bestimmten Mindestanforderungen genügten.
Dennoch konnten sie für keine der vier Zielgrößen methodisch belastbare Studien ausfindig machen, die es erlauben, verlässliche Aussagen zu Vor- oder Nachteilen der Therapiealternativen zu machen. Sie kommen vielmehr zu der vorläufigen Schlussfolgerung, dass es für den implantatgetragenen im Vergleich zum konventionellen Zahnersatz weder Hinweise noch Belege für einen Zusatznutzen gibt.
Gesundheitsökonomische Bewertung nicht möglich
Die Recherche nach gesundheitsökonomischen Studien zur Fragestellung des Auftrags verlief ebenso ergebnislos wie eine Anfrage bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) nach Daten. Es war deshalb nicht möglich, wie vom G-BA gewünscht, auch die Wirtschaftlichkeit der Therapiealternativen vergleichend zu bewerten.
Das IQWiG wird die bis zum 11. Februar 2009 eingehenden schriftlichen Stellungnahmen sichten und einarbeiten. Sofern die Kommentare Fragen offen lassen, kann eine mündliche Erörterung im Institut stattfinden. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den Auftraggeber weitergeleitet. Einzelheiten zum bisherigen Ablauf der Berichtserstellung finden sich auf der Websitedes Instituts.
Kontakt: Tel. 0221-35685-0, info@iqwig.de