30.04.2007
Hörtest für alle Neugeborenen könnte Sprachentwicklung verbessern
Hinweise aber keine Belege für Nutzen der Früherkennung / IQWIG empfiehlt Implementierung strenger Qualitätskriterien
Derzeit ist kein abschließendes Urteil möglich, ob Kinder mit einer angeborenen Schwerhörigkeit oder Taubheit von einem Früherkennungsprogramm (Screening) für alle Neugeborenen einen Nutzen haben. Zwar werden Hörstörungen im Durchschnitt früher erkannt und es gibt Hinweise, dass sich die Sprachentwicklung solcher Kinder verbessert. Allerdings bleibt unklar, wie sich eine frühere Diagnose zum Beispiel auf die spätere soziale oder schulische Situation auswirkt. Programme sollten deshalb so angelegt sein, dass ihre Qualität und ihre Konsequenzen für die Kinder verlässlich erfasst werden können. Zu diesem Ergebnis kommt der am 30. April 2007 publizierte Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Ergebnisse von Langzeit-Studien nicht zu erwarten
Hörstörungen bei Kindern können in vielen Fällen behandelt werden. Allerdings dauert es gerade bei Kindern mit einer angeborenen Schädigung derzeit mehrere Monate, bis sie erkannt sind. Auch in Deutschland diskutieren Fachleute seit längerem, ob es sinnvoll ist, alle Neugeborenen schon in den ersten Lebenstagen einem Hörtest zu unterziehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte deshalb das IQWiG beauftragt, den Stand des Wissens zum Nutzen eines "Universellen Neugeborenen-Hörscreenings" aufzuarbeiten.
Wie die Kölner Forscher feststellen, scheinen hörgeschädigte Kinder, die an einem Screening teilgenommen haben, höhere Chancen auf eine normale Entwicklung ihrer sprachlichen Fähigkeiten zu haben als Kinder, deren Hörstörung außerhalb eines Früherkennungsprogramms und damit zumeist später diagnostiziert wird . Dafür gibt es Hinweise, aber keine Beweise. Zudem fehlen zuverlässige Studien, die der Frage nachgegangen sind, wie sich ein Screening und die damit verbundene Vorverlegung des Diagnosezeitpunkts auf andere, aus Patientensicht wichtige Aspekte wie etwa Lebensqualität, psychische Gesundheit, schulische Entwicklung oder berufliche Situation auswirken können. Da derartige Studien sehr langwierig sein können, ist für diese Nutzenaspekte in absehbarer Zeit nicht mit abschließenden Antworten zu rechnen. Die Entscheidung für oder gegen die Einführung eines solchen Programms lässt sich also nicht auf eine sichere wissenschaftliche Grundlage stellen.
Zeitnahe Versorgung muss sichergestellt sein
Die Recherche der IQWiG-Forscher zeigt auch, dass ein Nutzen nur dann erwartet werden kann, wenn ein Programm zur Früherkennung von angeborenen Hörstörungen strengen Qualitätsanforderungen genügt: Sie müssen sicherstellen, dass im Screening auffällige Kinder nachuntersucht und diagnostizierte Kinder mit behandlungsbedürftiger Hörstörung zeitnah versorgt werden.
Man muss davon ausgehen, dass in Deutschland etwa 1 bis 2 von 1000 Kindern betroffen sind. Da die zur Untersuchung der Neugeborenen eingesetzten Testverfahren nicht fehlerfrei arbeiten, sind falsche Befunde unvermeidbar. Eine strenge Qualitätskontrolle ist nötig, um zu garantieren, dass die Rate solcher Fehler möglichst klein bleibt. Zudem genügt es nicht, Eltern nur die Untersuchung anzubieten. Denn ein weiteres Ergebnis des Abschlussberichtes ist, dass ohne ein umfassendes organisatorisches und medizinisches Konzept nicht gewährleistet ist, dass Kinder mit einer identifizierten Hörstörung dann auch tatsächlich ohne unnötige Verzögerung adäquat weiterversorgt werden.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Den Vorbericht hatte das IQWiG am 4. Oktober 2006 im Internet veröffentlicht. Offene Fragen aus den Stellungnahmen, die dazu beim IQWiG eingingen, wurden am 23. November 2006 mit den Autoren in Köln diskutiert. Das Protokoll dieser mündlichen Erörterung sowie die Stellungnahmen selbst sind im Anhang des Abschlussberichts dokumentiert. Mit den dort vorgetragenen Argumenten setzt sich der Bericht insbesondere im Kapitel "Diskussion" (S. 101-124) detailliert auseinander.
Einen Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere Ergebnisse des Abschlussberichts gibt folgende Kurzfassung.
Kontakt: Tel. 0221-35685-0, info@iqwig.de