28.02.2007
Vakuumversiegelungstherapie: Neue Studien liefern keine besseren Belege
IQWiG legt aktualisierte Literaturbewertung vor
Auch im Lichte neuer Studienergebnisse ist der breite Einsatz der Vakuumversiegelungstherapie (VVS) nicht zu empfehlen. Noch immer fehlen überzeugende Belege, dass akute und chronische Wunden mit der VVS besser heilen als mit einer herkömmlichen Behandlungsmethode. Zu diesem Ergebnis kommt der am 28. Februar 2007 veröffentlichte Kurzbericht ( Rapid Report) des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Kölner Forscher haben darin überprüft, ob sich die Gesamtaussage der im März 2006 abgeschlossenen Nutzenbewertung verändert, wenn man zusätzlich jüngere klinische Vergleiche einbezieht.
Daten nicht verlässlich interpretierbar
Die IQWiG-Mitarbeiter konnten insgesamt 11 weitere Studien ausfindig machen, darunter auch 5 so genannte randomisierte kontrollierte Studien (RCT), bei denen die Patienten nach dem Zufallsprinzip einer der beiden Vergleichsgruppen zugeteilt werden. Für den Abschlussbericht von 2006 hatten 17 Studien, davon 7 RCT, zur Verfügung gestanden. Neue Erkenntnisse liefern die aktuellen klinischen Vergleiche jedoch nicht: Die Daten sind zum Teil widersprüchlich und nicht eindeutig interpretierbar. Zudem waren bei Studienplanung und -publikation wichtige Aspekte nicht berücksichtigt worden.
RCT auch bei Verfahren der Wundbehandlung möglich
Der IQWiG-Kurzbericht kommt deshalb zu der Schlussfolgerung, dass eine breite Anwendung der VVS weiterhin nicht zu rechtfertigen ist und die Methode zunächst in klinischen Studien weiter erprobt werden sollte. Sie empfehlen daher, die Bewertung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen, wenn die Ergebnisse von mindestens 18 derzeit noch nicht abgeschlossenen oder noch nicht in wissenschaftlichen Fachzeitschriften publizierten Studien vorliegen. Dann sollte man sich jedoch gleich auf RCTs beschränken, heißt es in dem Bericht. Die von Fachkreisen vielfach geäußerte Sorge, diese Art des Studiendesigns sei bei Verfahren wie der VVS nicht durchführbar, habe sich inzwischen als unbegründet erwiesen. Dies zeige schon die Vielzahl noch laufender Studien dieses Typs.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte das IQWiG am 12.12.2006 beauftragt, zu prüfen, ob seit dem Abschlussbericht vom März 2006 substanziell neue wissenschaftliche Belege veröffentlicht wurden, die das damalige Fazit entscheidend verändern könnten. Dies sollte in einem beschleunigten Verfahren, als Rapid Report, erfolgen. Im Unterschied zum sonst üblichen Prozedere werden hier Vorberichte nicht veröffentlicht. Zwar wird eine Vorversion des Berichts extern begutachtet, es entfällt aber die Anhörung, bei der alle Interessierten Stellungnahmen abgeben können. Da zudem für die Publikation keine Fristen eingehalten werden müssen, gestaltet sich das Verfahren insgesamt weniger zeitaufwändig.
Die VVS wird in Deutschland in Kliniken bereits seit vielen Jahren eingesetzt in der Hoffnung, sie könnte die Heilung von größeren Wunden beschleunigen. Im stationären Sektor wird sie von den gesetzlichen Kassen (GKV) erstattet, nicht jedoch im ambulanten Bereich. Dem G-BA liegt aber ein Antrag vor, wonach die VVS auch in der ambulanten Versorgung als Regelleistung anerkannt und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden soll.