24.02.2023
Restless-Legs-Syndrom: Lassen sich durch nicht medikamentöse Verfahren die Symptome lindern?
Für einige Verfahren zeigen sich bei dieser Forschungsfrage im Rahmen des ThemenCheck Medizin Anhaltspunkte für einen Nutzen. Stellungnahmen zur vorläufigen Bewertung erbeten bis zum 24.03.2023.
Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht derzeit ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Gesundheit Österreich GmbH und der Medizinischen Universität Graz den Nutzen von nicht medikamentösen Verfahren zur Linderung der Symptome bei Restless-Legs-Syndrom (RSL).
Vorläufiges Ergebnis: Das Wissenschaftsteam konnte 22 randomisierte kontrollierte Studien zu 17 unterschiedlichen nicht medikamentösen Verfahren in seine Bewertung einschließen. Bei einigen dieser Verfahren zeigte sich zumindest kurzfristig eine Verbesserung der RLS-Symptomatik.
Zu diesem vorläufigen Bericht bittet das IQWiG nun bis zum 24.03.2023 um Stellungnahmen. Es handelt sich dabei um eine Gesundheitstechnologie-Bewertung (engl. Health Technology Assessment = HTA) im Rahmen des IQWiG-Verfahrens ThemenCheck Medizin. Die Fragestellungen der ThemenCheck-Berichte gehen stets auf Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zurück.
Anfrage einer Bürgerin war Ausgangspunkt des ThemenCheck-Berichts
Das Restless-Legs-Syndrom (RLS) wird auch als Syndrom der unruhigen, ruhe- oder rastlosen Beine bezeichnet. Es äußert sich durch Ziehen, Reißen, Kribbeln, Schmerzen und Krämpfe, meist verbunden mit einem unbändigen Bewegungsdrang. Die Symptome treten in der Regel in Ruhe, vor allem am Abend und in der Nacht auf, was zu starken Ein- oder Durchschlafstörungen führen kann.
Mit einer Gesamthäufigkeit von 4 bis 10 Prozent zählt das RLS zu einer der häufigsten neurologischen Erkrankungen in Deutschland. Von einem klinisch relevanten, behandlungsbedürftigen RLS sind in Deutschland etwa 1,3 Prozent der Erwachsenen betroffen.
Die Behandlung eines primären RLS hat zum Ziel, die direkten Symptome und Folgeerscheinungen wie Schlafstörungen zu lindern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, da es aktuell keine heilende Therapie gibt. Das primäre RLS wird heutzutage überwiegend pharmakologisch behandelt. Neben Arzneimitteln wie sogenannten Dopaminagonisten werden verschiedene nicht medikamentöse Verfahren wie Massagen, Akupunktur oder auch Wärme- und Kälteanwendungen zur Behandlung des RLS angeboten.
Vor diesem Hintergrund stellte eine Bürgerin die Frage an das IQWiG, ob es wirksame nicht medikamentöse Verfahren zur Behandlung der Erkrankung gibt.
Einige Verfahren bringen zumindest kurzfristig Linderung
Die vom IQWiG beauftragten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler konnten für die Bearbeitung der Forschungsfrage 22 randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) zu 17 unterschiedlichen nicht medikamentösen Verfahren in ihre Bewertung einschließen. Anhaltspunkte für eine Linderung der RSL-Symptomatik zeigen sich in den Studien für folgende Verfahren: Niedrigfrequenz-Elektrostimulation, pneumatische Kompression, Kältekammer, Behandlung mit Fußmassagegeräten, Training auf einem Vibrationsboard, Nahinfrarotlichttherapie, Akupunktur, Counterstrain Manipulation und Bewegungsprogramme wie Krafttraining der unteren Extremitäten oder Yoga.
Allerdings hebt das externe Wissenschaftsteam hervor, dass diese Aussagen auf Kurzzeiteffekte beschränkt bleiben, weil RCTs mit mittel- oder langfristigem Follow-up fehlen. Genauso halten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fest, dass weitere Studien mit längerfristigem Follow-up notwendig seien, um die Ergebnisse zu festigen und auch die Nachhaltigkeit der gefundenen Ergebnisse beurteilen zu können.
Das IQWiG bittet um Stellungnahmen
Zu dem nun vorliegenden vorläufigen Bericht bittet das IQWiG bis zum 24.03.2024 um Stellungnahmen. Alle interessierten Personen, Institutionen und (Fach-)Gesellschaften können Stellungnahmen abgeben. Gegebenenfalls führt das IQWiG eine wissenschaftliche Erörterung zur Klärung von weitergehenden Fragen aus den schriftlichen Stellungnahmen durch. Die Ergebnisse aus der Anhörung können zu Änderungen und/oder Ergänzungen des vorläufigen Berichts führen.
Die ThemenCheck-Berichte werden nicht vom IQWiG selbst verfasst, sondern von externen Sachverständigen. Deren Bewertung wird gemeinsam mit einer allgemein verständlichen Kurzfassung (ThemenCheck kompakt) und einem IQWiG-Herausgeberkommentar veröffentlicht.