[A20-104] Acalabrutinib (chronische lymphatische Leukämie; Kombination mit Obinutuzumab) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Letzte Aktualisierung 04.06.2021
Projektnummer:
A20-104
Auftrag:
Erteilt am 30.11.2020 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Krebs
erwachsene Patientinnen und Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL)
Betroffene, die keine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und für die eine Therapie mit FCR infrage kommt: Zusatznutzen nicht belegt.
Betroffene, die keine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und für die eine Therapie mit FCR nicht infrage kommt: Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
Betroffene, die eine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen oder für die eine Chemoimmuntherapie aus anderen Gründen nicht angezeigt ist: Zusatznutzen nicht belegt.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A20-103 | Acalabrutinib (chronische lymphatische Leukämie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A20-105 | Acalabrutinib (chronische lymphatische Leukämie; vorbehandelt) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
G21-14 | Acalabrutinib (nicht vorbehandelte chronische lymphatische Leukämie; Kombination mit Obinutuzumab) - 2. Addendum zum Auftrag A20-104 | Bearbeitung abgeschlossen |
A21-53 | Acalabrutinib (nicht vorbehandelte chronische lymphatische Leukämie; Kombination mit Obinutuzumab) - Addendum zum Auftrag A20-104 | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
04.06.2021: Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.