[A21-104] Pembrolizumab (Hodgkin-Lymphom) - Addendum zum Auftrag A21-35
Letzte Aktualisierung 16.09.2021
Projektnummer:
A21-104
Auftrag:
Erteilt am 10.08.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Addendum
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Krebs
erwachsene Patientinnen und Patienten sowie Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation nicht in Frage kommt
Nach Addendum unverändert:
- Erwachsene, für die Brentuximab Vedotin die geeignete Therapie nach Maßgabe des Arztes darstellt: Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
- Erwachsene, für die Brentuximab Vedotin nicht die geeignete Therapie nach Maßgabe des Arztes darstellt: Zusatznutzen nicht belegt.
- Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren: Zusatznutzen nicht belegt.
Ergibt sich im Zuge der Beratungen zu einem Auftrag des G-BA zusätzlicher Bearbeitungsbedarf, legt das IQWiG seinen Bericht in Form eines Addendums vor. Der G-BA trifft jeweils einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A21-35 | Pembrolizumab (Hodgkin-Lymphom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
16.09.2021 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.