[A21-118] Risdiplam (spinale Muskelatrophie) - Addendum zum Auftrag A21-50
Letzte Aktualisierung 21.10.2021
Projektnummer:
A21-118
Auftrag:
Erteilt am 07.09.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Addendum
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven
Indikation:
Patientinnen und Patienten mit einer 5q-assoziierten spinaler Muskelatrophie (SMA) ab einem Alter von 2 Monaten
Ergebnis der Dossierbewertung:
Nach Addendum unverändert:
- SMA Typ 1: Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
- SMA Typ 2: Zusatznutzen nicht belegt.
- SMA Typ 3: Zusatznutzen nicht belegt.
- präsymptomatische Patientinnen und Patienten mit 1-3 Kopien des SMN2-Gens: Zusatznutzen nicht belegt.
- präsymptomatische Patientinnen und Patienten mit 4 Kopien des SMN2-Gens: Zusatznutzen nicht belegt.
Hinweis:
Ergibt sich im Zuge der Beratungen zu einem Auftrag des G-BA zusätzlicher Bearbeitungsbedarf, legt das IQWiG seinen Bericht in Form eines Addendums vor. Der G-BA trifft jeweils einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A21-50 | Risdiplam (spinale Muskelatrophie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
21.10.2021: Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.