[A21-35] Pembrolizumab (Hodgkin-Lymphom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Letzte Aktualisierung 01.07.2021
Projektnummer:
A21-35
Auftrag:
Erteilt am 31.03.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Krebs
Erwachsene Patientinnen und Patienten sowie Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren mit rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation nicht in Frage kommt
- Erwachsene, für die Brentuximab Vedotin die geeignete Therapie nach Maßgabe des Arztes darstellt: Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
- Erwachsene, für die Brentuximab Vedotin nicht die geeignete Therapie nach Maßgabe des Arztes darstellt: Zusatznutzen nicht belegt.
- Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren: Zusatznutzen nicht belegt.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
16.09.2021 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.