[A21-50] Risdiplam (spinale Muskelatrophie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Letzte Aktualisierung 21.10.2021
Projektnummer:
A21-50
Auftrag:
Erteilt am 30.04.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven
Indikation:
Patientinnen und Patienten mit 5q-assoziierter spinaler Muskelatrophie (SMA)
Ergebnis der Dossierbewertung:
- Betroffene ab einem Alter von 2 Monaten mit SMA Typ 1: Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
- Betroffene ab einem Alter von 2 Monaten mit SMA Typ 2 oder 3 sowie präsymptomatische Betroffene mit bis zu 4 SMN2-Genkopien: Zusatznutzen nicht belegt.
Hinweis:
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A21-118 | Risdiplam (spinale Muskelatrophie) - Addendum zum Auftrag A21-50 | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
21.10.2021: Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.