[A21-50] Risdiplam (spinale Muskelatrophie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Letzte Aktualisierung 21.10.2021

Projektnummer:
A21-50

Auftrag:
Erteilt am 30.04.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart:
Dossierbewertung

Status:
Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung

Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven

Indikation:

Patientinnen und Patienten mit 5q-assoziierter spinaler Muskelatrophie (SMA)

Ergebnis der Dossierbewertung:
  • Betroffene ab einem Alter von 2 Monaten mit SMA Typ 1: Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
  • Betroffene ab einem Alter von 2 Monaten mit SMA Typ 2 oder 3 sowie präsymptomatische Betroffene mit bis zu 4 SMN2-Genkopien: Zusatznutzen nicht belegt.
Hinweis:

Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

gesundheitsinformation.de Logo Begleitinformationen

Weitere allgemein verständliche Informationen finden Sie auf der IQWiG-Website „gesundheitsinformation.de“.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

21.10.2021: Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.

zu den Beschlussdokumenten

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