[A21-58] Erenumab (Migräne) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse)
Letzte Aktualisierung 02.08.2021
Projektnummer:
A21-58
Auftrag:
Erteilt am 03.05.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven
Vorbehandelte und nicht vorbehandelte Betroffene mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt (Teilpopulation des zugelassenen Anwendungsgebietes).
Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen (mindestens beträchtlich).
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A18-71 | Erenumab (Migräneprophylaxe) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |