[A21-97] Cemiplimab (Basalzellkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Letzte Aktualisierung 20.01.2022
Projektnummer:
A21-97
Auftrag:
Erteilt am 21.07.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Krebs
erwachsene Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierten Basalzellkarzinom, die zuvor mit einem Hedgehog-Signalweg-Inhibitor behandelt wurden und während dieser Behandlung eine Krankheitsprogression oder eine Unverträglichkeit dagegen aufzeigen
Zusatznutzen nicht belegt.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A19-60 | Cemiplimab - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A21-98 | Cemiplimab (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A21-161 | Cemiplimab (Basalzellkarzinom) - Addendum zum Auftrag A21-97 | Bearbeitung abgeschlossen |
A23-37 | Cemiplimab (NSCLC, Kombination mit platinbasierter Chemotherapie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A23-36 | Cemiplimab (Zervixkarzinom) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
20.01.2022 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.