[A22-37] Pembrolizumab (Karzinom des Ösophagus oder gastroösophagealen Übergangs) – Addendum zum Auftrag A21-144
Letzte Aktualisierung 05.05.2022
Projektnummer:
A22-37
Auftrag:
Erteilt am 30.03.2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Addendum
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Krebs
Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierenden Ösophaguskarzinoms oder des Human Epidermal Growth Factor Receptor 2 (HER2)-negativen Adenokarzinoms des gastroösophagealen Übergangs bei Erwachsenen mit Programmed Cell Death-Ligand 1 (PD-L1) exprimierenden Tumoren (Combined Positive Score [CPS] ≥ 10)
Nach Addendum unverändert:
- Erwachsene Patientinnen und Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten, nicht kurativ behandelbaren Plattenepithelkarzinom des Ösophagus mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 10); Erstlinientherapie: Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen.
- Erwachsene Patientinnen und Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten, nicht kurativ behandelbaren, HER2-negativen Adenokarzinoms des Ösophagus oder des gastroösophagealen Übergangs mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 10); Erstlinientherapie: Zusatznutzen nicht belegt.
- Erwachsene Patientinnen und Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten, nicht kurativ behandelbaren, HER2-positiven Adenokarzinom des Ösophagus mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 10); Erstlinientherapie: Zusatznutzen nicht belegt
Ergibt sich im Zuge der Beratungen zu einem Auftrag des G-BA zusätzlicher Bearbeitungsbedarf, legt das IQWiG seinen Bericht in Form eines Addendums vor. Der G-BA trifft jeweils einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A21-144 | Pembrolizumab (Ösophaguskarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
05.05.2022 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.