[A22-61] Enfortumab Vedotin (Urothelkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Letzte Aktualisierung 01.12.2022
Projektnummer:
A22-61
Auftrag:
Erteilt am 25.05.2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Krebs
Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die zuvor eine platinhaltige Chemotherapie und einen PD1- oder PD-L1-Inhibitor erhalten haben
- Betroffene, für die eine Chemotherapie geeignet ist: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
- Betroffene, für die eine Chemotherapie nicht geeignet ist: Zusatznutzen nicht belegt
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A22-107 | Enfortumab Vedotin (Urothelkarzinom) - Addendum zum Auftrag A22-61 | Bearbeitung abgeschlossen |
G22-37 | Enfortumab Vedotin (Urothelkarzinom) – 2. Addendum zum Auftrag A22-61 | Bearbeitung abgeschlossen |
A24-98 | Enfortumab Vedotin (Urothelkarzinom, Erstlinie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | In Bearbeitung |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
01.12.2022 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.
zu den Beschlussdokumenten