[A22-95] Eptinezumab (Migräne) - Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V
Letzte Aktualisierung 01.12.2022
Projektnummer:
A22-95
Auftrag:
Erteilt am 31.08.2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven
Indikation:
Erwachsene Patientinnen und Patienten mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat
Ergebnis der Dossierbewertung:
- Unbehandelte sowie vorbehandelte Patienten und Patientinnen, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt: Zusatznutzen nicht belegt
- Patienten und Patientinnen, die auf keine der folgend genannten medikamentösen Therapien/Wirkstoffklassen ansprechen, für die diese nicht geeignet sind oder die diese nicht vertragen: Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A: Zusatznutzen nicht belegt
Hinweis:
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.