[G12-03] Ruxolitinib - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung)
Letzte Aktualisierung 17.12.2012
Projektnummer:
G12-03
Auftrag:
Erteilt am 12.09.2012 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Krebs
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Ruxolitinib ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers. Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A15-13 | Ruxolitinib - Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V (Dossierbewertung) | Bearbeitung abgeschlossen |
A14-17 | Ruxolitinib - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
07.03.2013 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.