[G14-07] Cabozantinib - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung)
Letzte Aktualisierung 03.11.2014
Projektnummer:
G14-07
Auftrag:
Erteilt am 22.07.2014 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Krebs
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Cabozantinib ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A18-85 | Cabozantinib (Leberzellkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A17-56 | Cabozantinib (Nierenzellkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A16-69 | Cabozantinib (Nierenzellkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
G21-20 | Cabozantinib (Schilddrüsenkarzinom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (Ablauf Befristung) | Bearbeitung abgeschlossen |
A22-59 | Cabozantinib (Schilddrüsenkarzinom) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
22.01.2015 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.