[G14-10] Teduglutid - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung)
Letzte Aktualisierung 01.12.2014
Projektnummer:
G14-10
Auftrag:
Erteilt am 02.09.2014 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Verdauung, Stoffwechsel und Hormone
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Teduglutid ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
G16-10 | Teduglutid (Kurzdarmsyndrom, Patienten ab dem Alter von 1 Jahr) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
19.02.2015 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.