[G14-13] Ataluren - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
Letzte Aktualisierung 02.03.2015
Projektnummer:
G14-13
Auftrag:
Erteilt am 27.11.2014 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Verdauung, Stoffwechsel und Hormone
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Ataluren ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers. Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
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G16-05 | Ataluren - Bewertung gemäß §35a Abs. 1 Satz 10 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |