[G15-03] Nintedanib - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung)
Letzte Aktualisierung 15.06.2015
Projektnummer:
G15-03
Auftrag:
Erteilt am 15.03.2015 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Atemwege
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Nintedanib ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
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A19-36 | Nintedanib (idiopathische Lungenfibrose) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A15-01 | Nintedanib - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) | Bearbeitung abgeschlossen |
A20-70 | Nintedanib (interstitielle Lungenerkrankung bei Erwachsenen mit systemischer Sklerose) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A20-71 | Nintedanib (interstitielle Lungenerkrankung) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |