[G15-14] Lumacaftor/Ivacaftor - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
Letzte Aktualisierung 02.06.2016
Projektnummer:
G15-14
Auftrag:
Erteilt am 14.12.2015 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Atemwege
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Lumacaftor/Ivacaftor ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers. Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A19-13 | Lumacaftor/Ivacaftor (zystischen Fibrose bei Kindern ab 2 bis 5 Jahren) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A18-08 | Lumacaftor/Ivacaftor (zystische Fibrose) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A21-122 | Lumacaftor/Ivacaftor (zystische Fibrose, homozygot F508del-Mutation im CFTR-Gen, 2-5 Jahre) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Ablauf Befristung) | Bearbeitung abgeschlossen |
A23-72 | Lumacaftor/Ivacaftor (zystische Fibrose, 1 bis < 2 Jahre, F508del-Mutation, homozygot) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
02.06.2016 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.