[G15-16] Carfilzomib - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
Letzte Aktualisierung 02.06.2016
Projektnummer:
G15-16
Auftrag:
Erteilt am 15.12.2015 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Krebs
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Carfilzomib ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers. Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A17-38 | Carfilzomib (multiples Myelom) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
G16-11 | Carfilzomib (multiples Myelom, Kombination mit Dexamethason allein) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A21-08 | Carfilzomib (multiples Myelom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
02.06.2016 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.