[G16-04] Migalastat - Bewertung gemäß §35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
Letzte Aktualisierung 01.12.2016
Projektnummer:
G16-04
Auftrag:
Erteilt am 01.06.2016 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Verdauung, Stoffwechsel und Hormone
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Migalastat ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A23-88 | Migalastat (Morbus Fabry) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
G21-25 | Migalastat (Morbus Fabry) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
01.12.2016 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.