[G16-08] Tasimelteon (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom bei völlig blinden Erwachsenen) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
Letzte Aktualisierung 19.01.2017
Projektnummer:
G16-08
Auftrag:
Erteilt am 18.07.2016 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Tasimelteon ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
19.01.2017 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.