[G16-14] Venetoclax (chronische lymphatische Leukämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
Letzte Aktualisierung 15.06.2017
Projektnummer:
G16-14
Auftrag:
Erteilt am 16.12.2016 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Krebs
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Venetoclax ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A20-39 | Venetoclax (chronische lymphatische Leukämie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A18-82 | Venetoclax (chronische lymphatische Leukämie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A18-81 | Venetoclax (chronische lymphatische Leukämie)- Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A21-82 | Venetoclax (akute myeloische Leukämie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
15.06.2017 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.