[G17-15] Niraparib (Ovarialkarzinom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 15.03.2018
Projektnummer:
G17-15
Auftrag:
Erteilt am 15.12.2017 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Krebs
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Niraparib ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A19-88 | Niraparib (Ovarialkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A20-98 | Niraparib (Erstlinien-Erhaltungstherapie beim fortgeschrittenem Ovarialkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A21-17 | Niraparib (Ovarialkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
07.06.2018 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.