[G18-03] Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 15.05.2018
Projektnummer:
G18-03
Auftrag:
Erteilt am 14.02.2018 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Immunsystem und Infektionen
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Letermovir ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A23-137 | Letermovir (CMV-Prophylaxe nach Nierentransplantation) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A23-139 | Letermovir (CMV-Prophylaxe nach Stammzelltransplantation) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |