[G18-09] Gemtuzumab Ozogamicin (akute myeloische Leukämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 03.12.2018
Projektnummer:
G18-09
Auftrag:
Erteilt am 30.08.2018 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Krebs
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Gemtuzumab Ozogamicin ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
21.02.2019 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.