[G19-01] Bedaquilin (pulmonale multiresistente Tuberkulose) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 15.04.2019
Projektnummer:
G19-01
Auftrag:
Erteilt am 15.01.2019 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Atemwege
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Bedaquilin ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
G14-04 | Bedaquilin - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung) | Bearbeitung abgeschlossen |
G20-02 | Bedaquilin (multiresistente pulmonale Tuberkulose) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
G23-18 | Bedaquilin (Tuberkulose) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
G21-11 | Bedaquillin (multiresistente Tuberkulose: Kinder ab 5 bis 11 Jahre) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
04.07.2019 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.