[G19-10] Voretigen Neparvovec (Sehverlust aufgrund einer erblichen Netzhautdystrophie) - Bewertung gemäß §35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 15.07.2019
Projektnummer:
G19-10
Auftrag:
Erteilt am 09.04.2019 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Voretigen Neparvovec ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
G22-09 | Voretigen Neparvovec (erbliche Netzhautdystrophie) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
17.10.2019 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.