[G20-16] Luspatercept (myelodysplastische Syndrome) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 02.11.2020
Projektnummer:
G20-16
Auftrag:
Erteilt am 30.07.2020 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Hämatologie
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des G-BA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A23-44 | Luspatercept (myelodysplastische Syndrome) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A23-43 | Luspatercept (transfusionsabhängige Beta-Thalassämie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A23-20 | Luspatercept (Beta-Thalassämie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A24-50 | Luspatercept (myelodysplastische Syndrome) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |