[G21-06] Fenfluramin (Dravet-Syndrom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V

Letzte Aktualisierung 03.05.2021

Projektnummer: G21-06

Auftrag: Erteilt am 01.02.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart: Dossierbewertung

Status: Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich: Gesundheitsökonomie

Anwendungsgebiete: Kopf und Nerven

Hinweis:

Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des G-BA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.

Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

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