[G21-06] Fenfluramin (Dravet-Syndrom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 03.05.2021
Projektnummer:
G21-06
Auftrag:
Erteilt am 01.02.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des G-BA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
G23-03 | Fenfluramin (Lennox-Gastaut-Syndrom, Add-on-Therapie, = 2 Jahren) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |