[G22-09] Voretigen Neparvovec (erbliche Netzhautdystrophie) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 01.07.2022
Projektnummer:
G22-09
Auftrag:
Erteilt am 01.04.2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des G-BA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
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G19-10 | Voretigen Neparvovec (Sehverlust aufgrund einer erblichen Netzhautdystrophie) - Bewertung gemäß §35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |