[G24-15] Cefepim/Enmetazobactam (bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1c SGB V
Letzte Aktualisierung 05.12.2024
Projektnummer:
G24-15
Auftrag:
Erteilt am 13.06.2024 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Immunsystem und Infektionen
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des G-BA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA .
https://doi.org/10.60584/G24-15
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
G24-31 | Cefepim/Enmetazobactam (bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete) - Addendum zum Projekt G24-15 | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
05.12.204 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.