Bringen Sie Ihre Expertise ein zum Thema Mindestvorhaltezahlen in Krankenhäusern

Haben Sie Interesse, das IQWiG als externe Sachverständige oder externer Sachverständiger bei Aufträgen zu Mindestvorhaltezahlen in Krankenhäusern beratend zu unterstützen? Dann sind Sie hier richtig.

Welche Aufgaben haben die externen Sachverständigen?

Auf die fachliche Expertise externer Sachverständiger kann das IQWiG an verschiedenen Stellen der Analysen zurückgreifen. Der zeitliche Aufwand für externe Expertinnen und Experten ist überschaubar: Vorgesehen sind etwa ein bis zwei Videokonferenzen für eine Beratung der Projektleitung zu ausgewählten Sachverhalten. Pro Termin sind etwa eine halbe bis maximal anderthalb Stunden zur Beantwortung medizinisch-fachlicher Fragen geplant.

Hinweis

Die Aufträge beziehen sich auf die Leistungsgruppen gemäß Anlage 1 zu §135e SGB V. Bitte teilen Sie uns daher mit, zu welchen Gruppen Sie sich einbringen möchten und skizzieren Sie im zugehörigen Freitextfeld stichpunktartig Ihre spezifische Expertise hierfür.