Stellung nehmen

Jede interessierte Person oder Institution kann sich mit Stellungnahmen an der Arbeit des IQWiG beteiligen und so frühzeitig auf wichtige Argumente, Studien oder Leitlinien hinweisen.

Zu folgenden Prodkuten wird mit der Veröffentlichung ein öffentliches Stellungnahmeverfahren (= ) auf iqwig.de eröffnet:

  • Berichtspläne (z. B. bei Nutzenbewertungen von Arzneimitteln)
  • Vorberichte (z. B. bei Nutzenbewertungen für nicht medikamentöse Verfahren oder Leitliniensynopsen)
  • Vorläufige ThemenCheck-Berichte
  • Entwürfe der Allgemeinen Methoden („Methodenpapier“)

mehr erfahren zu den verschiedenen Berichtsarten des IQWiG

Weitere Möglichkeiten zur Stellungnahme:

  • Zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß AMNOG (Dossierbewertung), zur Potenzialbewertung und zur Bewertung gemäß § 137h SGB V gibt es ebenfalls Stellungnahmeverfahren, die allerdings nicht das IQWiG, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durchführt. Informationen zu diesen Stellungnahmeverfahren finden Sie auf der Internetseite des G-BA.

Über aktuelle Stellungnahmeverfahren des IQWiG informieren wir weiter unten auf dieser Seite und auf unserer Startseite.

Ihre Stellungnahme muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, damit wir sie berücksichtigen können:

  • Form der Stellungnahme: Stellungnahmen müssen schriftlich unter Nutzung des Online-Formulars für Stellungnahmen, in deutscher Sprache und fristgerecht beim IQWiG eingereicht werden. Vorlagen für eine Stellungnahme als Fließtext oder in tabellarischer Form, die Sie im Online-Formular für Stellungnahmen hochladen können, finden Sie unten auf dieser Seite.
  • Fristen: Die Stellungnahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung des zur gestellten Dokuments. Den Termin für das Fristende finden Sie auf der Startseite von www.iqwig.de und auf der jeweiligen Projektseite. Das Online-Formular für Stellungnahmen ist nur innerhalb der auf der Projektseite angegebenen Stellungnahmefrist erreichbar. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist können keine Stellungnahmen zu diesem Projekt mehr eingereicht werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Eingabe Ihrer Stellungnahme bis zum Fristende abgeschlossen ist.
  • Abgabe der Stellungnahme: Mit Betätigung des Buttons „Stellungnahme einreichen“ übermitteln Sie uns Ihre in das Online-Formular für Stellungnahmen eingegebenen Daten und Dateien. Sie erhalten eine entsprechende Eingangsbestätigung an die unter Korrespondenzadresse angegebene Emailadresse.

Veröffentlichung durch das IQWiG

Stellungnahmen, die die formalen Anforderungen erfüllen[NK1] , werden inhaltlich vollständig, unverändert und mit Angabe der Namen der stellungnehmenden Personen (Autorinnen / Autoren) sowie gegebenenfalls der Organisation / Institution / Andere auf der Internetseite des IQWiG in der „Dokumentation der “ veröffentlicht. Darüber hinaus werden projektbezogene relevante Argumente aus den Stellungnahmen im anschließenden Produkt im Rahmen des Kapitels Würdigung zum / zum / zum vorläufigen ThemenCheck-Bericht oder der „Dokumentation und Würdigung der zum Entwurf der Allgemeinen Methoden“ veröffentlicht.

Die Emailadressen werden nicht veröffentlicht. Weitere Details zur Veröffentlichung finden Sie im Online-Formular für Stellungnahmen sowie in unseren Datenschutzhinweisen.

Stellungnahmen, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht veröffentlicht und nicht in die wissenschaftliche Erörterung einbezogen.

Kontaktmöglichkeiten

Bei Fragen zum Anhörungsverfahren oder Online-Formular (auch bei technischen Störungen), wenden Sie sich an:

zu Berichten: berichte@iqwig.de (Betreff: z. B. Stellungnahme zum Vorbericht N25-01).

zum Entwurf der Allgemeinen Methoden: methoden@iqwig.de (Betreff: z. B. Stellungnahme zum Methodenpapier)

Bleiben Aspekte der schriftlichen Stellungnahmen unklar, kann das Institut zusätzlich zu einer wissenschaftlichen Erörterung einladen.

Eine solche Erörterung

  • ist begrenzt auf: Autorinnen und Autoren von Stellungnahmen, deren persönliches Erscheinen zur Klärung von Fragen notwendig ist, Institutsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen, externe Sachverständige und externe Reviewerinnen und Reviewer. Die Zahl der Vertreterinnen oder Vertreter je Stellungnahme kann durch das Institut begrenzt werden. Dies wird mit der Einladung zur Erörterung entsprechend mitgeteilt.
  • erfolgt in Form einer Diskussionsrunde.
  • ist nicht öffentlich.
  • wird protokolliert: Durch das IQWiG werden eine Tonaufnahme und ein Wortprotokoll angefertigt. Das Wortprotokoll wird jeweils zusammen mit den Stellungnahmen auf der Internetseite des Instituts in der „Dokumentation der zum [//vorläufiger ThemenCheck-Bericht/vorläufiger /Methodenpapier]“ veröffentlicht. Eine Tonaufnahme durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist nicht gestattet.
  • wird in deutscher Sprache durchgeführt. Eine Simultanübersetzung in andere Sprachen ist nicht möglich.

Wird eine Erörterung durchgeführt, so wird der Termin auf der Projektseite sobald wie möglich veröffentlicht. Beim Methodenpapier erfolgt die Information zu dem Termin einer geplanten Erörterung nach Sichtung der Stellungnahmen. Nach dem Ablauf der Frist zum Einreichen von Stellungnahmen werden die erforderlichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen in der Regel 10 Arbeitstage vor dem vom Institut festgelegten Termin explizit schriftlich eingeladen. Erfolgt die Erörterung zu einer Kosten-Nutzen-Bewertung nach §35b SGB V werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer spätestens 5 Arbeitstage vor dem Termin eingeladen.

Reisekosten werden in der Regel nicht erstattet.

In Ausnahmefällen ist eine Vertretung durch eine dem Institut zuvor genannte Person möglich.

Die Erörterung wird durch eine Protokollantin / einen Protokollanten im Auftrag des IQWiG wörtlich protokolliert. Das Wortprotokoll wird in einem eigenen Dokument „Dokumentation der “ bzw. „Dokumentation und Würdigung der “ auf der Projekt- bzw. Methodenpapier-Webseite veröffentlicht. Sofern wir es für notwendig erachten, werden darin auch bislang unpublizierte Dokumente im Volltext veröffentlicht, die einer Stellungnahme als Beleg beigefügt worden sind oder die im Rahmen der Erörterung erwähnt und auf Aufforderung durch das IQWiG nachträglich angefordert und bereitgestellt wurden.

Datenschutzhinweise für Stellungnehmende und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Erörterungen des IQWiG

Stand: 21.02.2025

Das IQWiG verarbeitet Daten zu Ihrer Person. Diese Datenschutzhinweise erläutern Ihnen die Details dazu.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt durch

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Siegburger Straße 237
50679 Köln
Telefon: +49 (0) 221 35685-0
E-Mail: datenschutz@iqwig.de

Die Datenschutzbeauftragte des Instituts erreichen Sie unter:
datenschutzbeauftragte@iqwig.de

2. Details der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht im Einzelnen wie folgt:

  • Bearbeitung von Stellungnahmen: Zum Zweck der Bearbeitung von Stellungnahmen zu Produkten (u. a. Berichtspläne, Vorberichte, ThemenCheck Medizin-Berichte) oder zu den allgemeinen Methoden des Instituts verarbeiten wir Namen, Titel, Kontaktdaten und die Organisationsangabe. Diese Daten werden spätestens 10 Jahre nach Projektabschluss gelöscht. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 139a Absatz 4 Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung.
  • Teilnahme an der Erörterung: Zum Zweck der Diskussion von wissenschaftlich relevanten Fragen aus den Stellungnahmen verarbeiten wir Namen, Titel und die Organisationsangabe. Die Informationen werden dazu an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Erörterung weitergegeben und spätestens 10 Jahre nach Projektabschluss gelöscht. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 139a Absatz 4 Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung.
  • Erstellung und Veröffentlichung eines Wortprotokolls zur Erörterung: Zum Zweck der transparenten Dokumentation der geführten Diskussion im Rahmen der wissenschaftlichen Erörterung verarbeiten wir die Namen und die Diskussionsbeiträge in einem Wortprotokoll. Hierzu wird eine Tonaufnahme während der Erörterung erstellt und durch externe Protokollant*innen transkribiert. Die Tonaufnahme wird direkt nach der Verschriftlichung gelöscht. Das Wortprotokoll wird im Internet auf www.iqwig.de veröffentlicht und an die Organe der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sowie das Kuratorium weitergegeben und, ausgenommen die Wortprotokolle des Methodenpapiers und der ThemenCheck Medizin-Berichte, an den Auftraggeber des IQWiG, den Gemeinsamen Bundesausschuss bzw. das Bundesministerium für Gesundheit, übermittelt. Die Dokumente werden nach spätestens 25 Jahren gelöscht. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (überwiegend berechtigtes Interesse zur transparenten Darstellung der Berichtserstellung und Entscheidungsfindung).
  • Veröffentlichung der Stellungnahmetexte und der Erörterungsdokumentation: Zum Zweck der transparenten, öffentlichen Dokumentation der eingegangenen Stellungnahmen und der Erörterungsdurchführung verarbeiten wir Namen, Titel und die Organisation aller teilnehmenden Personen. Die Informationen werden im Internet auf www.iqwig.de veröffentlicht. Zudem werden die Dokumente an die Organe der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sowie das Kuratorium weitergegeben und, ausgenommen die Wortprotokolle des Methodenpapiers und der ThemenCheck Medizin-Berichte, an den Auftraggeber des IQWiG, den Gemeinsamen Bundesausschuss bzw. das Bundesministerium für Gesundheit, übermittelt. Sie werden nach spätestens 25 Jahren gelöscht. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 139a Absatz 4 Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung.

3. Ihre Rechte

Auskunft, Löschung und weitere Rechte: Sie können jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten (Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung). Darüber hinaus haben Sie unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen der Artikel 16 bis 21 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Berichtigung und Löschung Ihrer Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit bereitgestellter Daten.

Beschwerde: Sie haben das Recht, sich jederzeit mit etwaigen Beschwerden zur Verarbeitung Ihrer Daten an die betriebliche Datenschutzbeauftragte des Instituts zu wenden. Ihre Kontaktdaten sind oben angegeben. Darüber hinaus steht Ihnen das Recht zur Beschwerde bei jeder Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

Die für das Institut zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 38424 0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Widerruf: Beruht eine Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, dürfen Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Beruht eine Datenverarbeitung auf unserem berechtigten Interesse, dürfen Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Wir werden Ihre Daten dann nur weiterverarbeiten, wenn dafür nachweislich zwingende schutzwürdige Gründe vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage(n) an die oben angegebenen Kontaktdaten des Instituts.

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