Stellung nehmen
Jede interessierte Person oder Institution kann sich mit Stellungnahmen an der Arbeit des IQWiG beteiligen und so frühzeitig auf wichtige Argumente, Studien oder Leitlinien hinweisen.
Zu folgenden Dokumentenarten wird mit der Veröffentlichung ein öffentliches Stellungnahmeverfahren (= Anhörung) auf iqwig.de eröffnet:
- Berichtspläne (z. B. bei Nutzenbewertungen von Arzneimitteln)
- Vorberichte (z. B. bei Nutzenbewertungen oder Leitliniensynopsen)
- Vorläufige HTA-Berichte (ThemenCheck Medizin)
- Entwürfe der Allgemeinen Methoden („Methodenpapier“)
mehr erfahren zu den verschiedenen Berichtsarten des IQWiG
Weitere Möglichkeiten zur Stellungnahme:
- Zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß AMNOG (Dossierbewertung), zur Potenzialbewertung und zur Bewertung gemäß § 137h SGB V gibt es ebenfalls Stellungnahmeverfahren, die allerdings nicht das IQWiG, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durchführt. Informationen zu diesen Stellungnahmeverfahren finden Sie auf der Internetseite des G-BA.
Über aktuelle Stellungnahmeverfahren des IQWiG informieren wir weiter unten auf dieser Seite und auf unserer Startseite.
Ihre Stellungnahme muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, damit wir sie berücksichtigen können:
- Form der Stellungnahme: Stellungnahmen müssen schriftlich, in deutscher Sprache, fristgerecht und unter Nutzung des Formulars "Vorlage für eine schriftliche Stellungnahme" beim IQWiG eingereicht werden, das Sie auf der jeweiligen Projektseite finden. Wie diese Formulare aussehen, zeigen die Muster weiter unten auf dieser Seite.
- Fristen: Die Stellungnahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung des zur Anhörung gestellten Dokuments. Den Termin für das Fristende finden Sie auf der Startseite von www.iqwig.de und auf der jeweiligen Projektseite. Ausschlaggebend für die fristgerechte Abgabe einer Stellungnahme sind Datum und Uhrzeit des Eingangs der Unterlagen im IQWiG.
- Abgabe der Stellungnahme: Die Stellungnahmeunterlagen reichen Sie bitte bevorzugt per E-Mail und idealerweise im PDF-Format unter Angabe der Projektnummer und Dokumentart im Betreff beim IQWiG ein. Im Ausnahmefall kann die Stellungnahme auch per Post eingereicht werden.
Veröffentlichung durch das IQWiG
Stellungnahmen, die die formalen Anforderungen erfüllen, werden inhaltlich vollständig und mit Angabe der Namen der stellungnehmenden Personen sowie gegebenenfalls der Institution, auf der Internetseite des IQWiG in der „Dokumentation der Anhörung“ veröffentlicht.
Nicht veröffentlicht werden der gekennzeichnete Abschnitt auf dem Deckblatt der Vorlage für Stellungnahmen („Kontaktdaten“) und begleitende Schreiben zur Stellungnahme (z. B. E-Mail oder Brief). Weitere Details zur Veröffentlichung finden Sie in der Vorlage für die Stellungnahme sowie im Dokument „Informationen zum Datenschutz“.
Stellungnahmen, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht veröffentlicht und nicht in die wissenschaftliche Erörterung einbezogen.
Kontaktmöglichkeiten
zu Berichten: berichte@iqwig.de (Betreff: z. B. Stellungnahme zum Vorbericht S19-01).
zum Entwurf der Allgemeinen Methoden: methoden@iqwig.de (Betreff: z. B. Stellungnahme zum Methodenpapier)
per Post:
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Betreff z. B.: Stellungnahme zum [Dokumentart und Auftragsnummer eintragen (z. B. Vorbericht N19-02 / Allgemeine Methoden Entwurf für Version …)]
Dr. med. Thomas Kaiser
Im Mediapark 8
50670 Köln
Nach Eingang der Stellungnahme erhalten Sie eine Eingangsbestätigung vom IQWiG.
Bleiben Aspekte der schriftlichen Stellungnahmen unklar, kann das Institut zusätzlich zu einer wissenschaftlichen Erörterung einladen.
Eine solche Erörterung
- ist begrenzt auf: Stellungnehmende, deren persönliches Erscheinen zur Klärung von Fragen notwendig ist, Institutsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen, externe Sachverständige und externe Reviewer. Die Zahl der Vertreterinnen oder Vertreter je Stellungnahme kann durch das Institut begrenzt werden. Dies wird mit der Einladung zur Erörterung entsprechend mitgeteilt.
- erfolgt in Form einer Diskussionsrunde.
- ist nicht öffentlich.
- wird protokolliert: Durch das IQWiG werden eine Tonaufnahme und ein Wortprotokoll angefertigt. Das Wortprotokoll wird jeweils zusammen mit den Stellungnahmen auf der Internetseite des Instituts in der „Dokumentation der Anhörung zum [ Berichtsplan/ Vorbericht/vorläufiger HTA-Bericht/Methodenpapier]“ veröffentlicht. Eine Tonaufnahme durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist nicht gestattet.
- wird in deutscher Sprache durchgeführt. Eine Simultanübersetzung in andere Sprachen ist nicht möglich.
Wird eine Erörterung durchgeführt, so wird der Termin auf der Projekt-Webseite sobald wie möglich veröffentlicht. Beim Methodenpapier erfolgt die Information zu dem Termin einer geplanten Erörterung nach Sichtung der Stellungnahmen. Nach dem Ablauf der Frist zum Einreichen von Stellungnahmen werden die erforderlichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen in der Regel 10 Arbeitstage vor dem vom Institut festgelegten Termin explizit schriftlich eingeladen. Erfolgt die Erörterung zu einer Kosten-Nutzen-Bewertung nach §35b SGB V werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer spätestens 5 Arbeitstage vor dem Termin eingeladen.
Reisekosten werden in der Regel nicht erstattet.
In Ausnahmefällen ist eine Vertretung durch eine dem Institut zuvor genannte Person möglich.
Die Erörterung wird durch eine Protokollantin / einen Protokollanten des nordrhein-westfälischen Landtags im Auftrag des IQWiG wörtlich protokolliert. Das Wortprotokoll wird in einem eigenen Dokument „Dokumentation der Anhörung“ bzw. „Dokumentation und Würdigung der Anhörung“ auf der Projekt- bzw. Methodenpapier-Webseite veröffentlicht. Sofern wir es für notwendig erachten, werden darin auch bislang unpublizierte Dokumente im Volltext veröffentlicht, die einer Stellungnahme als Beleg beigefügt worden sind oder die im Rahmen der Erörterung erwähnt und auf Aufforderung durch das IQWiG nachträglich angefordert und bereitgestellt wurden.
Datenschutzhinweise für Stellungnehmende und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Erörterungen des IQWiG
Stand: 21.02.2025
Das IQWiG verarbeitet Daten zu Ihrer Person. Diese Datenschutzhinweise erläutern Ihnen die Details dazu.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt durch
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Siegburger Straße 237
50679 Köln
Telefon: +49 (0) 221 35685-0
E-Mail: datenschutz@iqwig.de
Die Datenschutzbeauftragte des Instituts erreichen Sie unter:
datenschutzbeauftragte@iqwig.de
2. Details der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht im Einzelnen wie folgt:
- Bearbeitung von Stellungnahmen: Zum Zweck der Bearbeitung von Stellungnahmen zu Produkten (u. a. Berichtspläne, Vorberichte, ThemenCheck Medizin-Berichte) oder zu den allgemeinen Methoden des Instituts verarbeiten wir Namen, Titel, Kontaktdaten und die Organisationsangabe. Diese Daten werden spätestens 10 Jahre nach Projektabschluss gelöscht. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 139a Absatz 4 Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung.
- Teilnahme an der Erörterung: Zum Zweck der Diskussion von wissenschaftlich relevanten Fragen aus den Stellungnahmen verarbeiten wir Namen, Titel und die Organisationsangabe. Die Informationen werden dazu an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Erörterung weitergegeben und spätestens 10 Jahre nach Projektabschluss gelöscht. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 139a Absatz 4 Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung.
- Erstellung und Veröffentlichung eines Wortprotokolls zur Erörterung: Zum Zweck der transparenten Dokumentation der geführten Diskussion im Rahmen der wissenschaftlichen Erörterung verarbeiten wir die Namen und die Diskussionsbeiträge in einem Wortprotokoll. Hierzu wird eine Tonaufnahme während der Erörterung erstellt und durch externe Protokollant*innen transkribiert. Die Tonaufnahme wird direkt nach der Verschriftlichung gelöscht. Das Wortprotokoll wird im Internet auf www.iqwig.de veröffentlicht und an die Organe der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sowie das Kuratorium weitergegeben und, ausgenommen die Wortprotokolle des Methodenpapiers und der ThemenCheck Medizin-Berichte, an den Auftraggeber des IQWiG, den Gemeinsamen Bundesausschuss bzw. das Bundesministerium für Gesundheit, übermittelt. Die Dokumente werden nach spätestens 25 Jahren gelöscht. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (überwiegend berechtigtes Interesse zur transparenten Darstellung der Berichtserstellung und Entscheidungsfindung).
- Veröffentlichung der Stellungnahmetexte und der Erörterungsdokumentation: Zum Zweck der transparenten, öffentlichen Dokumentation der eingegangenen Stellungnahmen und der Erörterungsdurchführung verarbeiten wir Namen, Titel und die Organisation aller teilnehmenden Personen. Die Informationen werden im Internet auf www.iqwig.de veröffentlicht. Zudem werden die Dokumente an die Organe der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sowie das Kuratorium weitergegeben und, ausgenommen die Wortprotokolle des Methodenpapiers und der ThemenCheck Medizin-Berichte, an den Auftraggeber des IQWiG, den Gemeinsamen Bundesausschuss bzw. das Bundesministerium für Gesundheit, übermittelt. Sie werden nach spätestens 25 Jahren gelöscht. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 139a Absatz 4 Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung.
3. Ihre Rechte
Auskunft, Löschung und weitere Rechte: Sie können jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten (Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung). Darüber hinaus haben Sie unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen der Artikel 16 bis 21 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Berichtigung und Löschung Ihrer Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit bereitgestellter Daten.
Beschwerde: Sie haben das Recht, sich jederzeit mit etwaigen Beschwerden zur Verarbeitung Ihrer Daten an die betriebliche Datenschutzbeauftragte des Instituts zu wenden. Ihre Kontaktdaten sind oben angegeben. Darüber hinaus steht Ihnen das Recht zur Beschwerde bei jeder Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
Die für das Institut zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 38424 0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Widerruf: Beruht eine Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, dürfen Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Beruht eine Datenverarbeitung auf unserem berechtigten Interesse, dürfen Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Wir werden Ihre Daten dann nur weiterverarbeiten, wenn dafür nachweislich zwingende schutzwürdige Gründe vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage(n) an die oben angegebenen Kontaktdaten des Instituts.