Auftraggeber und Finanzierung des IQWiG
Das IQWiG ist ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut. Das heißt, keine Interessengruppe kann die Ergebnisse der vom Institut erstellten Gutachten beeinflussen.
Wer beauftragt das IQWiG?
Aufträge darf das IQWiG ausschließlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) oder vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) annehmen. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der sogenannten Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und entscheidet zum Beispiel darüber, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Ergebnisse der Aufträge des G-BA werden als Berichte, Rapid Reports (Schnellberichte), Dossierbewertungen oder Potenzialbewertungen veröffentlicht.
Das Institut kann aber auch in eigener Regie Fragen von grundlegender Bedeutung aufgreifen und bearbeiten. Dazu wurde ihm vom G-BA 2004 ein sogenannter Generalauftrag erteilt. Ergebnisse dieser Projekte werden als Arbeitspapiere veröffentlicht.
Wer finanziert das IQWiG?
Finanziert wird das IQWiG durch Zuschläge für stationäre und ambulante medizinische Behandlungen, also letztlich aus den Beiträgen der Mitglieder aller Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Die Höhe der Zuschläge legt der G-BA jährlich fest.
Entscheidet das IQWiG über Kassenleistungen?
Nein. Das Institut erstellt Gutachten in Form von Berichten über den Nutzen von medizinischen Maßnahmen. Sofern die Gutachten vom G-BA in Auftrag gegeben wurden, enthalten sie als Fazit eine Empfehlung an den G-BA, ob ein (Zusatz-)Nutzen vorhanden ist. Darüber hinaus kann das Institut auch den Auftrag erhalten zu prüfen, ob dieser Zusatznutzen die Kosten rechtfertigt, und dazu ebenfalls eine Empfehlung an den G-BA abgeben. Das IQWiG trifft dann aber nicht die Entscheidung, ob die Kosten einer Leistung von den Krankenkassen erstattet werden. Das entscheidet allein der G-BA.