ThemenCheck-Berichte
ThemenCheck-Berichte gehen auf Vorschläge von Versicherten und anderen interessierten Einzelpersonen zurück. Ziel des Gesetzgebers ist es, damit eine Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung bei der Förderung der evidenzbasierten Medizin zu schaffen.
In den Berichten werden stets Nutzen und Schaden eines medizinischen Verfahrens bewertet. Darüber hinaus können die ThemenCheck-Berichte in Anlehnung an internationale HTA-Standards und abhängig vom jeweiligen Thema auch seine ökonomischen, ethischen, rechtlichen, sozialen und organisatorischen Aspekte in Bezug auf die Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten aufgreifen. Rechtliche Grundlage der Berichterstellung ist § 139 b Absatz 5 SGB V.
Die ThemenCheck-Berichte leitet das IQWiG an Institutionen in Deutschland weiter, die zum Beispiel über die Leistungen und Struktur des Gesundheitswesens entscheiden. Auf diese Weise sollen die Ergebnisse von ThemenCheck-Berichten direkte Auswirkungen auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten im deutschen Gesundheitswesen haben, z. B. bei Behandlungsentscheidungen im Gespräch von Patient und Arzt oder auch bei Systementscheidungen von Selbstverwaltung und Politik.
Seit 2016 können Bürgerinnen und Bürger Themen für ThemenCheck-Berichte vorschlagen. Seitdem werden jährlich bis zu 5 ThemenCheck-Berichte mit Antworten auf Fragen an die Wissenschaft veröffentlicht.
Jeder ThemenCheck-Bericht umfasst zwei Teile: den Bericht, den externe Sachverständige gemäß der Allgemeinen Methoden des IQWiG erstellen, sowie einen Herausgeberkommentar des IQWiG, der die Ergebnisse einordnet. Darüber hinaus gibt es die allgemein verständliche Zusammenfassung, ThemenCheck kompakt.
Erstellen von ThemenCheck-Berichten (vereinfacht):
Themenauswahl:
Jedes Jahr wählt das Institut gemeinsam mit Patientenvertretern, Bürgerinnen und Bürgern sowie dem erweiterten Fachbeirat aus Themenvorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern bis zu fünf Themen aus, die für die Patientenversorgung in Deutschland besonders bedeutsam sind. Zu diesen Themen entstehen dann ThemenCheck-Berichte.
ThemenCheck-Berichtsprotokoll:
Das methodische Vorgehen bei der Bearbeitung des ausgewählten Themas wird entsprechend der Methodik des IQWiG von externen Sachverständigen in einem Berichtsprotokoll festgelegt und vom IQWiG auf Konformität geprüft.
Vorläufiger ThemenCheck-Bericht:
Die externen Sachverständigen erstellen einen vorläufigen ThemenCheck-Bericht. Nach einer Konformitätsprüfung und Abnahme des vorläufigen ThemenCheck-Berichts durch das IQWiG wird ein schriftliches Stellungnahmeverfahren durchgeführt. Eine Würdigung der Stellungnahmen und gegebenenfalls eine Anpassung des Berichts aufgrund der Stellungnahmen erfolgt durch die externen Sachverständigen.
IQWiG-Herausgeberkommentar:
In einem Herausgeberkommentar erfolgt eine Einordung der Arbeitsergebnisse durch das IQWiG.
ThemenCheck-Bericht:
Der Bericht der externen Sachverständigen wird zusammen mit einem Herausgeberkommentar des IQWiG als ThemenCheck-Bericht veröffentlicht.
ThemenCheck kompakt:
Gemeinsam mit dem ThemenCheck-Bericht wird ThemenCheck kompakt veröffentlicht, das eine kurze und allgemein verständliche Antwort auf die Frage der bzw. des Themenvorschlagenden enthält.
Gesundheitsinformation.de:
Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, werden die Ergebnisse der ThemenCheck-Berichte auch auf gesundheitsinformation.de berücksichtigt.