2009: Nutzenbewertung ohne Schadensaspekte?
Zu den gesetzlichen Aufgaben des IQWiG gehört es, neben den erwünschten Wirkungen und dem (Zusatz-) Nutzen, auch den möglichen Schaden medizinischer Maßnahmen zu bewerten. Die Bewertung des Schadens von Therapien ist in systematischen Übersichten und HTA-Berichten allerdings nicht so gut definiert wie die Bewertung des Nutzens. "IQWiG im Dialog" widmete sich deshalb im Jahr 2009 verschiedenen Aspekten bei der Bewertung von schädlichen Effekten.